Allgemeine Bedingungen der Piratenland-Neuwied GmbH für die Benutzung des
Piratenland-Neuwied (Stand: 10.10.2014)

 

Mit dem Betreten des Piratenland-Neuwied werden die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Piratenland-Neuwied durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages

Das Piratenland-Neuwied besteht aus mehreren Unterhaltungs- und Spielkomponenten, verschiedenen Kleinspielaktivitäten und einem Klettergerüst. Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher, unbeschadet der Verpflichtung des Piratenland-Neuwied, sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

Kindern ist der Besuch des Piratenland-Neuwied nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichtspflichtigen gestattet, es sei denn, die Eltern haben ausdrücklich auf dem dafür vorgesehenen Formular ihr Einverständnis mit dem Besuch durch das Kind ohne die Begleitung eines Aufsichtspflichtigen erklärt.

Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf das Piratenland-Neuwied oder deren Personal findet nicht statt. Das Personal des Piratenland-Neuwied ist für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich.

Eltern bzw. der sonstige Aufsichtspflichtige haften für ihre Kinder und sind sowohl für den Eintritt jeglicher Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich.

Die Haftung des Piratenland-Neuwied, ihrer Erfüllungsgehilfen sowie ihrer gesetzlichen Vertreter ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

Gegenüber Unternehmern haftet das Piratenland-Neuwied bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Das Piratenland-Neuwied haftet danach insbesondere nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten außerdem nicht bei der Piratenland-Neuwied zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.

Das Essen und Trinken ist im Spielbereich nicht gestattet. Das Rauchen ist im Piratenland-Neuwied nur in den dafür vorgesehenen Räumen außerhalb des Spielbereichs gestattet. Das Mitbringen von eigenen Speisen (ausgenommen Kuchen) ist im Piratenland-Neuwied nicht gestattet. Wir bitten aber auch um Verständnis, dass eine Belieferung durch Fremdfirmen (Pizza-Service oder Fast Food-Imbisse) n i c h t gestattet ist. Sie können unsere Gastronomie mit großer Auswahl nutzen.

Für Beschädigungen an der Bekleidung der Besucher, die bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte des Piratenland-Neuwied entstehen, haftet das Piratenland-Neuwied nicht.

Eine Haftung für die in das Piratenland-Neuwied vom Besucher mitgebrachten Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen wird nicht übernommen. Bitte benutzen Sie die dafür vorgesehenen Schließfächer in den Umkleidekabinen.

Sämtliche Einrichtungen des Piratenland-Neuwied sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an der Einrichtung oder den Gerätschaften sowie entliehenen Gegenständen sind vom Besucher dem Personal unverzüglich anzuzeigen.

Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb des Piratenland-Neuwied aus.

Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus dem Piratenland-Neuwied zu verweisen.

Der Zutritt zum Piratenland-Neuwied ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Neuwied. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.

Sicherheit

Die Sicherheit der Kinder und Besucher steht für uns an erster Stelle.

Das Piratenland-Neuwied, alle Einrichtungen und Spielgeräte sind auf neustem Standard und auf Sicherheit durch den TÜV Rheinland geprüft. Alle vorgeschriebenen behördlichen Abnahmen sind und werden ordnungsgemäß vorgenommen. Die Aufsichtspflicht über die Kinder können wir aber nicht übernehmen. Daher spielen die Kinder unter Ihrer Aufsicht. Eltern haften für Ihre Kinder.

Liebe Kinder und Eltern!

Wir möchten Euch gerne auf folgende Punkte aufmerksam machen,
und Euch gleichzeitig bitten, diese zu beachten:

Die Benutzung aller Geräte im Kinderpark erfolgt auf eigene Gefahr!

Die Haftung für die Kinder übernehmen die Begleitpersonen, welche nicht zwangsläufig die Eltern sein müssen. Wir übernehmen k e i n e Aufsichtspflicht!

Unsere Mitarbeiter sind ausschließlich für die Abwicklung der Vorgänge im Piratenland-Neuwied zuständig (Bedienung, Einhaltung von Richtlinien, Verkauf im Piratenschiff, Sauberkeit, etc.) Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen!

Sollten Sie Ihre Kinder alleine in den Park lassen, obliegt Ihnen dennoch die Aufsichtspflicht. (siehe Erlaubnis)

Im Piratenland-Neuwied ist aus Sicherheitsgründen (im Sinne der Kinder) kein Glas (Flaschen, Gläser usw.) erlaubt.

Das Piratenland-Neuwied übernimmt keine Haftung für Garderobe und Wertsachen (Geld, Handy, …) Jacken oder Schuhe. Für Ihre Wertsachen stehen Ihnen kostenfrei Schließfächer in den Umkleidekabinen zur Verfügung.

Damit das Piratenland für Sie sauber bleibt, bitten wir Getränke und Speisen ausschließlich im Sitzbereich zu verzehren, und den Abfall in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.

Das Mitbringen von eigenen Speisen (ausgenommen Kuchen) ist nicht erlaubt. Wir bitten aber auch um Verständnis, dass eine Belieferung durch Fremdfirmen (Pizza-Service oder Fast Food-Imbisse) n i c h t gestattet ist. Nutzen sie unsere Gastronomie mit einer großen Auswahl an Speisen.

Alle Geräte sind ohne Schuhe zu betreten!

Kerzen (z.B. für den mitgebrachten Geburtstagskuchen) sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Das Rauchen ist im Sinne Ihrer Kinder aus Gesundheitsgründen ebenfalls nicht erlaubt. Raucher können Ihren Tabak in dem dafür vorgesehenen Raucherraum „genießen“.

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns und freuen uns auf Ihren Besuch! Nur wenn wir gemeinsam gewisse Richtlinien einhalten, ist ein sicheres und sauberes Spielen möglich!

Bitte achten sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte darauf, das Ihre Kinder NICHT die Hüpfburgen (aussen oder an den Seiten) oder Rutschen hochklettern dürfen. Dies ist strengstens verboten! Um Unfälle zu vermeiden oder andere zu gefärden, bitten wir sie nochmals darum dies zu befolgen. Vielen Dank.